Mietverwaltung

  • Auswahl von Mietinteressenten
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Übergabe des Mietobjektes mit Übergabeprotokoll
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Verwaltung von Mietkautionen
  • Mieterhöhungen nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmemessdienst
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
  • Schriftverkehr mit den Mietern und Behörden
  • Prüfung der Kündigung und Kündigungsbestätigung
  • Vorabnahme, Abnahme des Mietobjektes
  • Abwicklung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kautionsabrechnung
  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater
  • Laufende Überwachung des technischen Zustandes
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen (selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Mietverwaltung

  • Auswahl von Mietinteressenten
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Übergabe des Mietobjektes mit Übergabeprotokoll
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Verwaltung von Mietkautionen
  • Mieterhöhungen nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmemessdienst
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
  • Schriftverkehr mit den Mietern und Behörden
  • Prüfung der Kündigung und Kündigungsbestätigung
  • Vorabnahme, Abnahme des Mietobjektes
  • Abwicklung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kautionsabrechnung
  • Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Anwesen
  • Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater
  • Laufende Überwachung des technischen Zustandes
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen (selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Unser Team

Daniela Rickert

Jetzt Anfrage




    Interior of an empty palace with a wooden floor and chandelier.

    Wohnungseigentumsverwaltung

    • Einmal jährlich wird gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes eine Eigentümerversammlung einberufen und durchgeführt. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist.
    • Der ordentlichen Eigentümerversammlung wird die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eigentümerversammlungen finden gewöhnlich im 1. Halbjahr des Kalenderjahres statt. Diese können jedoch wegen den derzeitigen Covid-19 Maßnahmen verschoben werden oder gar ausfallen.
    • Die Einzelabrechnungen sind aufgeschlüsselt nach umlagefähigen und nichtumlagefähigen Kostenpositionen; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.
    • Der Eigentümerversammlung wird von uns der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das neue Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt.
    • Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden ordnungsgemäß protokolliert, jeder Eigentümer erhält eine Protokollabschrift.
    • Erstellung der Bescheinigungen über haushaltnahe Dienstleistungen.
    • Wir entwerfen eine Hausordnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und legen Ihnen diese zur Beschlussfassung vor.
    • Im Laufe des Jahres sorgen wir für die ordnungsgemäß laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts.
    • Koordinierung von Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel.
    • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
    • Wartungsverträge werden von uns mit Fachfirmen zu günstigen Konditionen abgeschlossen. Die Bewirtschaftungskosten werden von uns geprüft und optimiert, z. B. Gas-, Strom- und Wärmelieferungsverträge.
    • Mindestens einmal jährliche Objektbegehungen durch uns und ggf. Dritte.
    • Das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird separat von sonstigen Verwaltungsvermögen betreut. Verwaltungskonten werden zu Sonderkonditionen mit günstigen Zinssätzen geführt.
    • Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto zu guten Konditionen angelegt.

    Wohnungseigentumsverwaltung

    • Einmal jährlich wird gemäß den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes eine Eigentümerversammlung einberufen und durchgeführt. Die Einladung ergeht schriftlich an alle Wohnungseigentümer unter Einhaltung der gesetzlichen, ggf. der in der Teilungserklärung vorgesehenen Frist.
    • Der ordentlichen Eigentümerversammlung wird die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eigentümerversammlungen finden gewöhnlich im 1. Halbjahr des Kalenderjahres statt. Diese können jedoch wegen den derzeitigen Covid-19 Maßnahmen verschoben werden oder gar ausfallen.
    • Die Einzelabrechnungen sind aufgeschlüsselt nach umlagefähigen und nichtumlagefähigen Kostenpositionen; Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.
    • Der Eigentümerversammlung wird von uns der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das neue Wirtschaftsjahr zur Beschlussfassung vorgelegt.
    • Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung werden ordnungsgemäß protokolliert, jeder Eigentümer erhält eine Protokollabschrift.
    • Erstellung der Bescheinigungen über haushaltnahe Dienstleistungen.
    • Wir entwerfen eine Hausordnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft und legen Ihnen diese zur Beschlussfassung vor.
    • Im Laufe des Jahres sorgen wir für die ordnungsgemäß laufende Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts.
    • Koordinierung von Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel.
    • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
    • Wartungsverträge werden von uns mit Fachfirmen zu günstigen Konditionen abgeschlossen. Die Bewirtschaftungskosten werden von uns geprüft und optimiert, z. B. Gas-, Strom- und Wärmelieferungsverträge.
    • Mindestens einmal jährliche Objektbegehungen durch uns und ggf. Dritte.
    • Das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft wird separat von sonstigen Verwaltungsvermögen betreut. Verwaltungskonten werden zu Sonderkonditionen mit günstigen Zinssätzen geführt.
    • Die angesammelte Instandhaltungsrücklage wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto zu guten Konditionen angelegt.

    Sondereigentumsverwaltung

    • Auswahl von Mietinteressenten
    • Erstellung von Mietverträgen
    • Übergabe des Mietobjektes mit Übergabeprotokoll
    • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
    • Verwaltung von Mietkautionen
    • Mieterhöhungen nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
    • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmemessdienst
    • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
    • Schriftverkehr mit den Mietern und Behörden
    • Prüfung der Kündigung und Kündigungsbestätigung
    • Vorabnahme, Abnahme des Mietobjektes
    • Abwicklung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
    • Kautionsabrechnung
    • Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten
    • Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater
    • Laufende Überwachung des technischen Zustandes
    • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen

    Sondereigentumsverwaltung

    • Auswahl von Mietinteressenten
    • Erstellung von Mietverträgen
    • Übergabe des Mietobjektes mit Übergabeprotokoll
    • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
    • Verwaltung von Mietkautionen
    • Mieterhöhungen nach Mietvertrag und gesetzlichen Bestimmungen
    • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmemessdienst
    • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten mit den Mietern
    • Schriftverkehr mit den Mietern und Behörden
    • Prüfung der Kündigung und Kündigungsbestätigung
    • Vorabnahme, Abnahme des Mietobjektes
    • Abwicklung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen
    • Kautionsabrechnung
    • Abwicklung von Schadensfällen mit Versicherungsgesellschaften und Dritten
    • Erstellung einer Gesamtabrechnung für den Eigentümer und seinen Steuerberater
    • Laufende Überwachung des technischen Zustandes
    • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen